Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Cediro Consulting GmbH, handelnd unter der Marke Sondero · Stand: März 2026

01Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Cediro Consulting GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit Beratungs-, Implementierungs- und Serviceleistungen im Bereich KI-Automatisierung und Go-to-Market-Systeme.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

02Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die beidseitige Unterzeichnung eines individuellen Leistungsvertrags, einer Auftragsbestätigung oder eines Angebots zustande. Präsentationen, Demos und Erstgespräche sind unverbindlich.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

03Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsvertrag. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Er schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand zu den vereinbarten oder üblichen Stunden- bzw. Tagessätzen vergütet.

04Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen. Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

05Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsvertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen.

06Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur für den vertraglich vereinbarten Zweck. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Bei Auftragsverarbeitung wird ein gesonderter AVV gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

07Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Methoden, Frameworks, Templates und Werkzeuge, die vor oder unabhängig vom Auftrag entwickelt wurden („Hintergrund-IP"), verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung an den kundenspezifischen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.

08Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für Personenschäden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettovergütung beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden und Schäden aus Vorsatz.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Ergebnisse von KI-Systemen Dritter. Der Auftraggeber prüft KI-generierte Ergebnisse eigenverantwortlich vor der Nutzung.

09Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsvertrag. Laufende Beratungs- und Serviceverträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

10Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und das Projekt in anonymisierter Form für Marketingzwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

11Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Drittanbieterdiensten).

12Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Landesgericht Krems an der Donau), sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des UGB ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.